Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Maklerleistungen der ImmoXpertGroup Hausverwaltung & Immobilien, Inhaber Mergim Vllasalija, Wuhrstr. 3, 88422 Bad Buchau (nachfolgend „ImmoXpertGroup“). Für Leistungen der WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung gelten die Regelungen des jeweiligen Verwaltervertrags. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ImmoXpertGroup ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung zustande. Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedürfen der Textform (§ 656a BGB). Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé oder der individuellen Vereinbarung.
Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das gesondert belehrt wird.
§ 3 Maklerprovision
Kaufverträge
Kommt infolge des Nachweises oder der Vermittlung durch ImmoXpertGroup ein notarieller Kaufvertrag zustande, ist die vereinbarte Provision mit Abschluss des Kaufvertrags verdient und fällig. Bemessungsgrundlage ist der beurkundete Kaufpreis.
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gelten die Vorgaben der §§ 656c und 656d BGB: Wird ImmoXpertGroup für beide Parteien tätig, wird die Provision in gleicher Höhe von Käufer und Verkäufer getragen.
Wohnraummietverträge
Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermittG).
Gewerbemietverträge
Bei Abschluss eines Gewerbemietvertrags beträgt die Provision, sofern nichts anderes vereinbart ist, 2,38 Monatsnettokaltmieten einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie ist mit Abschluss des Mietvertrags verdient und fällig.
§ 4 Tätigkeit für beide Parteien
ImmoXpertGroup darf auch für die jeweils andere Vertragspartei tätig werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine Interessenkollision entsteht. ImmoXpertGroup verhält sich dabei beiden Parteien gegenüber neutral.
§ 5 Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, wird er gebeten, dies ImmoXpertGroup unverzüglich, möglichst innerhalb von fünf Werktagen, in Textform unter Angabe der Informationsquelle mitzuteilen.
§ 6 Vertraulichkeit
Exposés und überlassene Unterlagen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von ImmoXpertGroup.
§ 7 Haftung
Objektangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers bzw. Dritter. ImmoXpertGroup prüft diese mit der gebotenen Sorgfalt, übernimmt für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit jedoch keine Gewähr.
ImmoXpertGroup haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 8 Form von Erklärungen
Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen sollen in Textform erfolgen. Individuelle Absprachen haben stets Vorrang.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von ImmoXpertGroup. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026