Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Zustandekommen des Maklervertrags
Ein Maklervertrag mit ImmoXpertGroup kommt zustande, wenn der Interessent von ImmoXpertGroup angebotene Leistungen (insbesondere Exposéanforderung, Besichtigung, Aufnahme von Vertragsverhandlungen) in Kenntnis der Provisionspflicht in Anspruch nimmt und die Provision ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé oder der individuellen Vereinbarung.
§ 2 Maklerprovision
Kaufverträge
Kommt es infolge des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit von ImmoXpertGroup zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, ist die vereinbarte Provision aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis fällig.
Sofern es sich um den Verkauf einer Wohnimmobilie an einen Verbraucher handelt und ImmoXpertGroup für beide Parteien tätig wird, wird die Provision gemäß den gesetzlichen Vorschriften hälftig von Käufer und Verkäufer getragen.
Wohnraummietverträge
Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen gilt das Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a WoVermRG.
Gewerbemietverträge
Bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages beträgt die Provision 2,38 Monatsnettokaltmieten inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und fällig.
§ 3 Doppeltätigkeit
ImmoXpertGroup ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision vorliegt.
§ 4 Vorkenntnis
Ist dem Interessenten ein von ImmoXpertGroup nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, in Textform unter Angabe der Informationsquelle mitzuteilen.
§ 5 Vertraulichkeit
Exposés und überlassene Unterlagen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von ImmoXpertGroup.
§ 6 Haftung
Die Angaben zu den angebotenen Objekten beruhen auf Informationen Dritter. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt ImmoXpertGroup keine Gewähr.
Im Übrigen haftet ImmoXpertGroup unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 7 Textform
Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.