Zum Inhalt springen
5,0 von 5 bei Google
Hausverwaltung & Immobilien aus Bad Buchau 07582 939 98 92
Erbschaft

Haus geerbt? Wir helfen beim Bewerten, Aufteilen und Verkaufen

Ein geerbtes Elternhaus ist emotional und organisatorisch eine Herausforderung. Wir schaffen mit einer neutralen Bewertung Klarheit für alle Erben und übernehmen auf Wunsch den kompletten Verkauf, auch wenn Sie nicht in der Region wohnen.

Geerbtes Elternhaus bewerten und verkaufen
Schritt für Schritt

Was nach einer Erbschaft zu tun ist

Nach einem Todesfall stehen viele Fragen gleichzeitig im Raum. Was ist das Haus wert? Wer bekommt was? Behalten, vermieten oder verkaufen? Wir nehmen uns Zeit, hören zu und begleiten Sie mit Ruhe und Erfahrung.

1. Erbschein und Grundbuch

Um über die Immobilie verfügen zu können, brauchen die Erben in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Danach wird das Grundbuch auf die Erben berichtigt. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wann benötigt werden.

2. Neutrale Bewertung

Gerade in Erbengemeinschaften ist ein objektiver Wert wichtig, damit alle von denselben Zahlen ausgehen. Unsere Bewertung vor Ort ist dafür eine faire Grundlage. Für das Finanzamt kann zusätzlich ein Verkehrswertgutachten sinnvoll sein. Die Regeln zur Erbschaftsteuer finden Sie im Erbschaftsteuergesetz, im Einzelfall berät Sie Ihr Steuerberater.

3. Entscheidung: behalten, vermieten oder verkaufen

Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile jeder Variante. Möchte ein Erbe die Immobilie übernehmen, hilft die Bewertung bei der Auszahlung der anderen. Wird verkauft, kümmern wir uns um alles: Unterlagen, Entrümpelung auf Wunsch, Vermarktung und Notartermin.

4. Verkauf aus der Ferne

Viele Erben wohnen nicht mehr in Oberschwaben. Kein Problem: Wir übernehmen Besichtigungen, halten Sie per Telefon und E-Mail auf dem Laufenden und koordinieren den Verkauf vollständig.

Wir sehen nicht nur Quadratmeter, sondern die Geschichte hinter jeder Immobilie.

Gerade bei einem Elternhaus ist uns ein respektvoller Umgang wichtig.

Häufige Fragen

Fragen zur geerbten Immobilie

Muss eine Erbengemeinschaft gemeinsam verkaufen?

Grundsätzlich müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Eine neutrale Bewertung und ein Ansprechpartner für alle helfen, sich zu einigen.

Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer an?

Bei Erbschaft übernehmen Sie in der Regel die Haltedauer des Erblassers. Ob Steuern anfallen, hängt vom Einzelfall ab. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater beraten.

Kann ich das Haus verkaufen, wenn es noch eingerichtet ist?

Ja. Auf Wunsch vermitteln wir eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung aus der Region.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns, vertraulich und unverbindlich

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Wählen Sie Ihr Anliegen oder rufen Sie uns direkt an.

Standort

Ihr Immobilienmakler und Ihre Hausverwaltung am Federsee

Unser Büro liegt in Bad Buchau, mitten im Landkreis Biberach. Für Besichtigungen und Bewertungen kommen wir zu Ihnen. Für ein persönliches Gespräch sind Sie nach Absprache jederzeit bei uns willkommen, auch abends.

  • Bad Buchau
  • Biberach an der Riß
  • Riedlingen
  • Bad Schussenried
  • Laupheim
  • Ochsenhausen
  • Federsee
  • Ulm
  • Bodenseekreis

Mit dem Laden der Karte werden Daten an Google übertragen. Details in unserer Datenschutzerklärung.