Immobilie bei Scheidung: eine faire Lösung für beide Seiten
Bei einer Trennung ist das gemeinsame Haus oft der größte Vermögenswert und der schwierigste Punkt. Wir bewerten neutral, treten unparteiisch auf und vermarkten auf Wunsch diskret.

Drei Wege für das gemeinsame Haus
Welche Lösung passt, hängt von Finanzierung, Eigentumsverhältnissen und Ihren Plänen ab. Grundlage ist in jedem Fall ein Wert, den beide akzeptieren.
Übernahme durch einen Partner
Ein Partner zahlt den anderen aus und übernimmt die Finanzierung. Die Bewertung zeigt, welcher Betrag fair ist.
Gemeinsamer Verkauf
Der Erlös wird nach Ablösung der Kredite aufgeteilt. Wir sorgen für den bestmöglichen Preis und eine diskrete Vermarktung.
Vermietung
Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Eigentum und wird vermietet. Sinnvoll, wenn beide das Vermögen erhalten wollen.
In einer Trennungssituation ist ein neutraler Ansprechpartner Gold wert. Wir sprechen auf Wunsch getrennt mit beiden Seiten, kommunizieren dieselben Zahlen und vermeiden alles, was zusätzlichen Konflikt erzeugt.
- Neutrale Bewertung vor Ort als gemeinsame Grundlage
- Diskrete Vermarktung ohne Schild am Haus und ohne öffentliches Inserat, wenn gewünscht
- Abstimmung mit Ihren Anwälten und der finanzierenden Bank
- Klare Kommunikation an beide Partner
Rechtliche Fragen zur Vermögensaufteilung klären Sie bitte mit Ihrem Anwalt. Wir liefern die Zahlen und übernehmen den Verkauf.
Fragen zur Immobilie bei Scheidung
Kann ein Partner allein verkaufen?
Gehört die Immobilie beiden, müssen beide dem Verkauf zustimmen. Steht nur einer im Grundbuch, gelten je nach Güterstand Besonderheiten. Das klären Sie bitte mit Ihrem Anwalt.
Was passiert mit dem laufenden Kredit?
Beim Verkauf wird der Kredit aus dem Erlös abgelöst. Bei Übernahme durch einen Partner muss die Bank der Haftungsentlassung des anderen zustimmen.
Wird der Verkauf öffentlich?
Nur wenn Sie es möchten. Wir können die Immobilie diskret vorgemerkten Käufern vorstellen.
Vertraulich und unverbindlich sprechen
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Wählen Sie Ihr Anliegen oder rufen Sie uns direkt an.
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