Maklerprovision: Wer zahlt was beim Immobilienkauf?
Provisionsteilung, übliche Höhe in Baden-Württemberg, Fälligkeit und Widerrufsrecht: Die Regeln zur Maklerprovision verständlich erklärt.

- Seit Dezember 2020 gelten für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher feste Regeln zur Provisionsteilung.
- Ist der Makler für beide Seiten tätig, zahlen Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte.
- Ein Maklervertrag über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses braucht die Textform.
- Bei Mietwohnungen zahlt, wer den Makler beauftragt hat (Bestellerprinzip).
Wer zahlt den Makler? Diese Frage sorgt bei vielen Verkäufern und Käufern für Unsicherheit. Seit der Neuregelung im Jahr 2020 sind die Spielregeln beim Verkauf von Wohnimmobilien klar. In diesem Ratgeber erklären wir, wie die Maklerprovision heute verteilt wird, wie hoch sie typischerweise ist und wann sie fällig wird.
Die gesetzliche Regelung seit 2020
Die §§ 656a bis 656d BGB gelten für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Die wichtigsten Punkte:
- Textform: Der Maklervertrag muss mindestens in Textform geschlossen werden, eine E-Mail genügt.
- Doppeltätigkeit: Ist der Makler für Käufer und Verkäufer tätig, darf er nur von beiden eine Provision in gleicher Höhe verlangen.
- Abwälzung: Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt und soll der Käufer sich beteiligen, darf der Käuferanteil höchstens die Hälfte betragen. Er wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat.
Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien gelten diese Sonderregeln nicht. Hier ist die Provision frei verhandelbar.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es beim Kauf nicht. In Baden-Württemberg ist eine Gesamtprovision von 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer verbreitet, die bei Wohnungen und Einfamilienhäusern häufig je zur Hälfte, also 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, von Käufer und Verkäufer getragen wird. Die konkrete Höhe steht im Exposé und im Maklervertrag.
| Objekt | Wer zahlt? |
|---|---|
| Wohnung, Einfamilienhaus (Käufer ist Verbraucher) | Bei Doppeltätigkeit je zur Hälfte; sonst der Auftraggeber, der Käufer maximal zur Hälfte |
| Mehrfamilienhaus, Grundstück, Gewerbe | Frei vereinbar |
| Mietwohnung | Wer den Makler beauftragt (Bestellerprinzip), meist der Vermieter |
Wann wird die Provision fällig?
Die Provision ist ein reines Erfolgshonorar. Sie wird erst fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt, den der Makler nachgewiesen oder vermittelt hat. In der Regel ist das die notarielle Beurkundung. Bis dahin entstehen Ihnen keine Maklerkosten.
Exposé anfordern: Warum Sie Provision und Widerruf bestätigen
Fordern Sie online ein Exposé an, schließen Sie damit oft bereits einen Maklervertrag. Als Verbraucher haben Sie dabei ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Möchten Sie das Exposé sofort erhalten, bestätigen Sie, dass der Makler vor Ablauf der Frist tätig werden soll. Seriöse Makler weisen Sie darauf und auf die Provisionshöhe klar hin, so wie wir in unseren Exposé-Anfragen.
Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?
Für Selbstnutzer ist die Provision beim Kauf in der Regel nicht absetzbar. Bei vermieteten Immobilien zählt sie zu den Anschaffungsnebenkosten und wirkt sich über die Abschreibung aus. Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist, kann die Verkäuferprovision den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Mehr dazu im Ratgeber Spekulationssteuer. Im Einzelfall berät Sie Ihr Steuerberater.
Was Sie für die Provision erwarten dürfen
- Eine realistische, nachvollziehbare Bewertung
- Beschaffung aller Unterlagen und ein professionelles Exposé
- Gezielte Vermarktung und vorgeprüfte Interessenten
- Besichtigungen, Verhandlung und Prüfung der Finanzierung
- Vorbereitung und Begleitung des Notartermins bis zur Übergabe


