Haus geerbt: Was tun? Fristen, Steuern und Ihre Möglichkeiten
Ausschlagung, Erbschein, Grundbuch, Erbschaftsteuer und die Frage nach Behalten, Vermieten oder Verkaufen: Ihr Leitfaden nach dem Erbfall.

Foto: Tozina, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons, zugeschnitten
- Die Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden, etwa wenn Schulden überwiegen.
- Die Grundbuchberichtigung ist kostenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird.
- Kinder haben einen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil, Ehepartner von 500.000 Euro.
- Ob behalten, vermieten oder verkaufen: Eine neutrale Bewertung ist die beste Grundlage für die Entscheidung.
Ein geerbtes Haus ist selten nur eine Immobilie. Oft hängen Kindheitserinnerungen daran, manchmal auch Streit unter Geschwistern. Gleichzeitig stehen viele praktische Fragen im Raum: Was ist zu tun, welche Fristen laufen, fällt Steuer an, und was macht man mit dem Haus? Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die ersten Wochen und Monate.
Die ersten Schritte nach dem Erbfall
- Erbschaft prüfen: Sie haben in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis Zeit, das Erbe auszuschlagen. Das kann sinnvoll sein, wenn die Schulden höher sind als der Wert des Nachlasses.
- Immobilie sichern: Heizung im Winter nicht abstellen, Versicherungen weiterlaufen lassen und der Versicherung den Erbfall mitteilen, Post umleiten.
- Erbnachweis besorgen: Erbschein beim Nachlassgericht oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
- Grundbuch berichtigen: Die Erben werden als neue Eigentümer eingetragen. Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, ist das gebührenfrei.
- Erbschaft dem Finanzamt melden: innerhalb von drei Monaten, sofern nicht bereits ein Notar oder das Gericht informiert hat.
Fällt Erbschaftsteuer an?
Viele Erben zahlen dank hoher Freibeträge keine Erbschaftsteuer. Nach dem Erbschaftsteuergesetz gelten unter anderem:
| Erbe | Freibetrag |
|---|---|
| Ehe- oder eingetragener Lebenspartner | 500.000 Euro |
| Kinder, Stiefkinder | 400.000 Euro |
| Enkel | 200.000 Euro |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 Euro |
Besonders günstig ist das sogenannte Familienheim: Ehepartner können das selbst genutzte Haus unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben, Kinder bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Voraussetzung ist in der Regel, dass sie es zehn Jahre lang selbst bewohnen. Lassen Sie sich hierzu unbedingt steuerlich beraten.
Behalten, vermieten oder verkaufen?
Selbst einziehen
Sinnvoll, wenn Lage und Größe passen und Sie die Kosten für eventuelle Modernisierungen tragen können. Beim Familienheim kann so die Steuer entfallen.
Vermieten
Bringt laufende Einnahmen, erfordert aber Zeit oder eine Mietverwaltung. Ältere Häuser brauchen vor der Vermietung oft Investitionen, unter anderem wegen der Anforderungen an Energieeffizienz.
Verkaufen
Schafft klare Verhältnisse, gerade in Erbengemeinschaften. Gut zu wissen: Sie übernehmen die Haltedauer des Erblassers. Hat er das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft oder selbst bewohnt, fällt in der Regel keine Spekulationssteuer an.
Erbengemeinschaft: Wenn mehrere erben
Erben mehrere Personen, gehört ihnen das Haus gemeinsam. Entscheidungen über den Verkauf müssen grundsätzlich alle mittragen. Können sich die Erben nicht einigen, droht im schlimmsten Fall eine Teilungsversteigerung, die meist deutlich unter dem Marktwert endet. Eine neutrale Bewertung und ein Ansprechpartner für alle Beteiligten helfen, eine faire Lösung zu finden.
Mehr zu unserer Unterstützung lesen Sie auf der Seite Geerbte Immobilie.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.


