Zum Inhalt springen
5,0 von 5 bei Google
Hausverwaltung & Immobilien aus Bad Buchau 07582 939 98 92
Ratgeber Hausverwaltung

Wasserschaden in der Eigentumswohnung: Was tun und wer zahlt?

Sofortmaßnahmen, Zuständigkeiten zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum und welche Versicherung zahlt: So reagieren Sie richtig.

3 Min. LesezeitAktualisiert: Oktober 2026Redaktion ImmoXpertGroup

Wasserschaden an der Decke einer Eigentumswohnung

Foto: Lukas Beck, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons, zugeschnitten

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofort Wasser abstellen, Strom in betroffenen Bereichen sichern und die Hausverwaltung informieren.
  • Alles mit Fotos dokumentieren, bevor aufgeräumt wird.
  • Schäden am Gebäude zahlt meist die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft, Möbel und Einrichtung die Hausratversicherung.
  • Ob Gemeinschafts- oder Sondereigentum betroffen ist, entscheidet über Zuständigkeiten und Kosten.

Ein feuchter Fleck an der Decke, Wasser im Bad oder im Keller: Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schäden in Mehrfamilienhäusern. Gerade in einer Eigentümergemeinschaft stellt sich dann schnell die Frage, wer zuständig ist und wer zahlt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie sofort tun sollten und wie Kosten in der Regel verteilt werden.

Sofortmaßnahmen: Was Sie jetzt tun sollten

  1. Wasser stoppen: Schließen Sie den Absperrhahn der Wohnung oder, wenn nötig, den Hauptabsperrhahn.
  2. Sicherheit herstellen: Schalten Sie bei Wasser in der Nähe von Steckdosen oder Geräten die Sicherung aus.
  3. Hausverwaltung informieren: Nutzen Sie außerhalb der Bürozeiten die Notfallnummer Ihrer Verwaltung. Informieren Sie auch betroffene Nachbarn.
  4. Dokumentieren: Fotografieren Sie Schadensstelle, betroffene Räume und beschädigte Gegenstände, bevor Sie aufräumen.
  5. Schaden begrenzen: Wasser aufnehmen, Möbel aus dem Nassbereich räumen, lüften. Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht vorschnell weg, die Versicherung möchte sie eventuell sehen.

Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Entscheidend für die Zuständigkeit ist, wo der Schaden entstanden ist und was beschädigt wurde. Zum Gemeinschaftseigentum gehören unter anderem tragende Wände, Decken, das Dach, die Fassade und in der Regel die Hauptleitungen. Zum Sondereigentum gehören vor allem Bestandteile innerhalb der Wohnung, zum Beispiel Bodenbeläge, Innenausbau und oft die Leitungen ab dem Absperrhahn der Wohnung.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Teilungserklärung Ihrer Gemeinschaft und kann sich im Einzelfall unterscheiden. Ihre Hausverwaltung klärt das für Sie.

Welche Versicherung zahlt was?

Versicherung Typischerweise abgedeckt
Gebäudeversicherung der Gemeinschaft (Leitungswasser) Schäden am Gebäude, oft auch an Gebäudebestandteilen des Sondereigentums, Leckageortung und Trocknung, je nach Vertrag
Hausratversicherung des Bewohners Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere bewegliche Gegenstände
Haftpflichtversicherung des Verursachers Schäden bei Dritten, wenn der Schaden schuldhaft verursacht wurde, etwa durch eine übergelaufene Badewanne
Wichtig: Was genau versichert ist und wie eine Selbstbeteiligung verteilt wird, hängt vom Versicherungsvertrag und den Beschlüssen der Gemeinschaft ab. Eine gute Verwaltung prüft die Gebäudeversicherung regelmäßig auf ausreichenden Schutz.

Was macht die Hausverwaltung?

Bei Schäden am Gemeinschaftseigentum ist der Verwalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, in dringenden Fällen auch ohne vorherigen Beschluss. Eine gute Hausverwaltung:

  • beauftragt sofort einen Fachbetrieb für Leckageortung und Reparatur
  • meldet den Schaden der Gebäudeversicherung und reicht Fotos und Belege ein
  • koordiniert Trocknung, Gutachter und Handwerker
  • informiert die betroffenen Eigentümer über den Stand
  • kontrolliert die Ausführung und begleitet die Regulierung bis zum Abschluss

Genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Bei uns werden Schäden mit Fotos, Zeitstempel und Status digital erfasst und am selben Tag angegangen, damit nichts liegen bleibt. Mehr dazu auf unserer Seite zur technischen Verwaltung.

Was gilt bei vermieteten Wohnungen?

Mieter müssen Schäden unverzüglich dem Vermieter melden. Der Vermieter informiert dann die WEG-Verwaltung. Ist die Wohnung durch den Schaden nur eingeschränkt nutzbar, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern. Mit einer Mietverwaltung läuft die gesamte Kommunikation über uns.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wer zahlt einen Wasserschaden in der Eigentumswohnung?

Schäden am Gebäude trägt meist die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft, Schäden an Möbeln und Einrichtung die Hausratversicherung. Hat jemand den Schaden schuldhaft verursacht, kann dessen Haftpflichtversicherung zuständig sein.

Wen muss ich bei einem Wasserschaden zuerst informieren?

Stoppen Sie das Wasser und informieren Sie sofort die Hausverwaltung, außerhalb der Bürozeiten über die Notfallnummer. Mieter informieren ihren Vermieter.

Darf der Verwalter ohne Beschluss einen Handwerker beauftragen?

Ja, in dringenden Fällen zur Abwendung eines Schadens darf und muss der Verwalter die notwendigen Maßnahmen auch ohne vorherigen Beschluss treffen.

Wer trägt die Selbstbeteiligung der Gebäudeversicherung?

Das hängt von der Versicherung und den Beschlüssen der Gemeinschaft ab. Viele Gemeinschaften regeln per Beschluss, wie die Selbstbeteiligung verteilt wird.