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Ratgeber Hausverwaltung

Was kostet eine Hausverwaltung? Kosten für WEG- und Mietverwaltung

Wie Hausverwaltungen abrechnen, welche Kosten üblich sind, was im Grundpreis enthalten sein sollte und warum die günstigste Verwaltung oft nicht die billigste ist.

3 Min. LesezeitAktualisiert: Oktober 2026Redaktion ImmoXpertGroup

Das Wichtigste in Kürze

  • Hausverwaltungen rechnen meist mit einer monatlichen Pauschale pro Einheit ab.
  • Kleine Anlagen kosten pro Einheit mehr als große, weil der Grundaufwand gleich bleibt.
  • Achten Sie auf Sondervergütungen: Sie entscheiden über die tatsächlichen Gesamtkosten.
  • Verwaltungskosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden, sind für Vermieter aber steuerlich absetzbar.

„Was kostet eine Hausverwaltung?“ gehört zu den häufigsten Fragen, die uns Eigentümer stellen. Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Größe, Ausstattung, Zustand und Art der Verwaltung beeinflussen den Preis stark. In diesem Ratgeber erklären wir, wie sich die Kosten zusammensetzen, welche Größenordnungen üblich sind und worauf Sie beim Vergleich von Angeboten achten sollten.

Wie Hausverwaltungen abrechnen

Die meisten Verwaltungen berechnen eine Grundvergütung pro Einheit und Monat. Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Stellplätze werden dabei oft unterschiedlich bepreist. Hinzu kommen häufig Sondervergütungen für Leistungen außerhalb der Grundleistung, etwa eine zusätzliche Eigentümerversammlung, die Betreuung größerer Sanierungen oder Mahnverfahren.

Kosten im Überblick

Die folgenden Werte sind eine grobe Orientierung, wie sie am Markt häufig anzutreffen sind. Sie ersetzen kein individuelles Angebot.

Leistung Übliche Abrechnung Grobe Orientierung (netto)
WEG-Verwaltung pro Wohneinheit und Monat etwa 20 bis 40 Euro, bei sehr kleinen Anlagen auch mehr
Stellplatz, Garage pro Einheit und Monat etwa 2 bis 6 Euro
Mietverwaltung pro Einheit und Monat oder in Prozent der Miete etwa 20 bis 40 Euro oder ein kleiner Prozentsatz der Nettokaltmiete
Sondereigentumsverwaltung pro Wohnung und Monat ähnlich wie Mietverwaltung
Wichtig: Ein niedriger Grundpreis ist wenig wert, wenn viele Standardleistungen als Sondervergütung abgerechnet werden. Vergleichen Sie immer die zu erwartenden Gesamtkosten pro Jahr.

Was beeinflusst den Preis?

  • Größe der Anlage: Eine Gemeinschaft mit sechs Einheiten verursacht pro Einheit deutlich mehr Aufwand als eine mit sechzig.
  • Ausstattung und Technik: Aufzug, Tiefgarage, zentrale Heizung oder Photovoltaik erhöhen den technischen Betreuungsaufwand.
  • Zustand und Alter: Ältere Gebäude mit Instandhaltungsstau brauchen mehr Planung und Begleitung.
  • Konfliktpotenzial: Gemeinschaften mit vielen Rückständen oder Streitigkeiten binden mehr Zeit.
  • Leistungsumfang: Digitale Eigentümerzugänge, regelmäßige Begehungen und Notfallerreichbarkeit sind Qualitätsmerkmale, die sich im Preis widerspiegeln können.

Welche Leistungen sollten im Grundpreis enthalten sein?

Zur Grundleistung einer WEG-Verwaltung gehören üblicherweise Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Hausgeldverwaltung, die ordentliche Eigentümerversammlung, die Umsetzung von Beschlüssen, die laufende Instandhaltung und die Kommunikation mit Eigentümern und Beirat. Lassen Sie sich im Angebot genau auflisten, was enthalten ist und was gesondert berechnet wird. Mehr zu den einzelnen Aufgaben lesen Sie auf unseren Seiten zur kaufmännischen und technischen Verwaltung.

Wer trägt die Kosten und sind sie absetzbar?

In der WEG werden die Verwalterkosten auf alle Eigentümer verteilt, meist nach Einheiten oder Miteigentumsanteilen, wie es die Gemeinschaftsordnung oder ein Beschluss vorsieht. Vermieter dürfen Verwaltungskosten nach der Betriebskostenverordnung nicht auf ihre Mieter umlegen. Sie können sie aber in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung ansetzen. Selbstnutzer können unter Umständen Anteile für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Im Einzelfall berät Sie Ihr Steuerberater.

Billig oder gut? Was sich langfristig rechnet

Die Verwaltervergütung ist meist nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten einer Wohnanlage. Viel teurer wird es, wenn Schäden zu spät erkannt, Versicherungsfälle nicht konsequent abgewickelt oder Instandhaltungen verschleppt werden. Eine engagierte Verwaltung, die regelmäßig vor Ort ist und vorausschauend plant, spart der Gemeinschaft dadurch oft mehr, als sie kostet.

Sie möchten wissen, was die Verwaltung Ihrer Anlage bei uns kosten würde? Schildern Sie uns kurz Ihre Gemeinschaft, Sie erhalten ein transparentes Angebot. Wie ein Wechsel abläuft, lesen Sie im Ratgeber Hausverwaltung wechseln.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was kostet eine WEG-Verwaltung pro Wohnung?

Häufig liegen die Kosten grob zwischen 20 und 40 Euro netto pro Wohneinheit und Monat. Bei sehr kleinen oder aufwändigen Anlagen kann es mehr sein.

Kann ich die Verwalterkosten auf meinen Mieter umlegen?

Nein. Verwaltungskosten gehören nach der Betriebskostenverordnung nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Sind Kosten für die Hausverwaltung steuerlich absetzbar?

Vermieter können sie in der Regel als Werbungskosten absetzen. Selbstnutzer können unter Umständen Anteile für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.

Was sind Sondervergütungen?

Vergütungen für Leistungen außerhalb der vereinbarten Grundleistung, zum Beispiel zusätzliche Versammlungen oder die Betreuung großer Sanierungen. Sie sollten im Verwaltervertrag klar geregelt sein.