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Ratgeber Immobilien

Energieausweis beim Verkauf und bei der Vermietung: Pflichten und Tipps

Wann ein Energieausweis Pflicht ist, Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Pflichtangaben in der Anzeige und Einfluss auf den Preis.

3 Min. LesezeitAktualisiert: Oktober 2026Redaktion ImmoXpertGroup

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Verkauf und bei der Vermietung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen.
  • Interessenten muss er spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
  • Immobilienanzeigen müssen bestimmte Pflichtangaben aus dem Ausweis enthalten.
  • Ein Energieausweis gilt zehn Jahre.

Der Energieausweis ist so etwas wie der Effizienzausweis einer Immobilie. Seit dem Gebäudeenergiegesetz achten Käufer, Mieter und Banken noch stärker darauf, denn Heizkosten und künftige Sanierungspflichten beeinflussen den Wert. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie einen Energieausweis brauchen, welche Art die richtige ist und was in die Anzeige gehört.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) brauchen Eigentümer einen gültigen Energieausweis, wenn sie ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, etwa durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder zur Einsicht. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ist er dem Käufer oder Mieter unverzüglich als Original oder Kopie zu übergeben.

Ausnahmen gibt es unter anderem für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude. Wer die Pflichten missachtet, riskiert ein Bußgeld.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Grundlage Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten drei Jahre Berechnung aus Bausubstanz, Dämmung und Anlagentechnik
Aussagekraft Abhängig vom Heizverhalten der Bewohner Objektiv und vergleichbar
Kosten Günstiger Teurer, Ortstermin nötig

Pflicht ist ein Bedarfsausweis in der Regel für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der Ersten Wärmeschutzverordnung modernisiert wurden. In allen anderen Fällen haben Eigentümer meist die Wahl.

Pflichtangaben in der Immobilienanzeige

Wer eine Immobilie in einem Inserat anbietet, muss bereits dort folgende Angaben aus dem Energieausweis machen, sofern ein Ausweis vorliegt:

  • Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse von A+ bis H bei Wohngebäuden
So machen wir es: In unseren Exposés zeigen wir die Energieeffizienzklasse als farbige Skala, so wie Sie sie auf den Angebotsseiten unter Immobilien sehen. Das schafft Transparenz und erfüllt die Pflichtangaben.

Wie wirkt sich die Energieklasse auf den Preis aus?

Immobilien mit guter Energieklasse sind gefragter und lassen sich leichter finanzieren. Bei schlechter Klasse kalkulieren Käufer die Kosten für Dämmung, Fenster oder Heizungstausch ein. Eine ehrliche Bewertung berücksichtigt beides, und oft lohnt es sich, Käufern bereits mögliche Förderwege für eine Sanierung aufzuzeigen.

Wo bekommt man einen Energieausweis?

Ausstellen dürfen ihn berechtigte Fachleute, etwa Energieberater, Architekten, Ingenieure oder qualifizierte Handwerker. Halten Sie Baupläne, Angaben zu Heizung und Dämmung sowie die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre bereit. Wenn Sie mit uns verkaufen oder vermieten, kümmern wir uns darum, dass der Ausweis rechtzeitig vorliegt. Mehr zu den übrigen Unterlagen in der Checkliste Hausverkauf.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Brauche ich für den Hausverkauf einen Energieausweis?

Ja. Beim Verkauf muss in der Regel ein gültiger Energieausweis vorliegen und Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung.

Was muss in der Immobilienanzeige stehen?

Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und bei Wohngebäuden die Effizienzklasse.

Wann brauche ich einen Bedarfsausweis?

In der Regel bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die energetisch nicht entsprechend modernisiert sind.