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Ratgeber Immobilien

Unterlagen für den Hausverkauf: Die komplette Checkliste

Welche Dokumente Sie für den Verkauf von Haus oder Wohnung brauchen, wo Sie sie bekommen und was bei Eigentumswohnungen und vermieteten Objekten dazukommt.

3 Min. LesezeitAktualisiert: Oktober 2026Redaktion ImmoXpertGroup

Das Wichtigste in Kürze

  • Fehlende Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen beim Verkauf.
  • Ein gültiger Energieausweis ist beim Verkauf in der Regel Pflicht.
  • Bei Eigentumswohnungen brauchen Käufer und Banken zusätzlich Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.
  • Viele Dokumente kann Ihr Makler für Sie anfordern.

Kaufinteressenten, Banken und Notare brauchen für einen Immobilienverkauf eine ganze Reihe von Dokumenten. Wer sie frühzeitig zusammenstellt, verkauft schneller und wirkt seriöser. Mit dieser Checkliste haben Sie alles im Blick.

Unterlagen für jede Immobilie

  • Grundbuchauszug: aktuell, erhältlich beim Grundbuchamt
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte): beim Vermessungsamt bzw. Landratsamt
  • Energieausweis: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz, Pflicht beim Verkauf
  • Grundrisse und Schnitte: idealerweise bemaßt
  • Wohnflächenberechnung und, falls vorhanden, Berechnung des umbauten Raums
  • Baubeschreibung und Baugenehmigung, bei Umbauten auch deren Genehmigungen
  • Nachweise über Modernisierungen: Rechnungen, Gewährleistungen, Fachunternehmerbescheinigungen
  • Gebäudeversicherung: aktuelle Police
  • Grundsteuerbescheid und Bescheide über Erschließungs- oder Anliegerbeiträge

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
  • Beschluss-Sammlung
  • Aktueller Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Nachweis über die Höhe der Erhaltungsrücklage
  • Hausgeldabrechnung und Informationen zu geplanten Sonderumlagen
  • Kontaktdaten der Hausverwaltung, gegebenenfalls Verwalterzustimmung zum Verkauf
Tipp: Viele Teilungserklärungen sehen vor, dass der Verwalter einem Verkauf zustimmen muss. Klären Sie das früh, damit es beim Notar keine Verzögerung gibt.

Zusätzlich bei vermieteten Immobilien

  • Mietverträge mit allen Nachträgen
  • Mieterliste mit aktuellen Mieten und Kautionen
  • Letzte Nebenkostenabrechnungen
  • Informationen zu laufenden Mieterhöhungen oder Streitigkeiten

Zusätzlich bei Erbschaft oder Trennung

  • Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Bei mehreren Eigentümern: Zustimmung aller Beteiligten
  • Gegebenenfalls Vollmachten

Mehr dazu in unseren Ratgebern zur geerbten Immobilie und zur Immobilie bei Scheidung.

Unterlagen für die Finanzierung des Käufers

Die Bank des Käufers prüft die Immobilie vor der Kreditzusage. Fehlen Unterlagen, verzögert sich die Zusage und damit Ihr Verkauf. Mit vollständigen Unterlagen und einem gut aufbereiteten Exposé kann die Bank schnell entscheiden.

So unterstützen wir Sie

Viele Dokumente wie Grundbuchauszug, Flurkarte oder WEG-Unterlagen können wir mit Ihrer Vollmacht für Sie anfordern. So müssen Sie keine Behördengänge machen. Den kompletten Verkaufsablauf finden Sie im Ratgeber Haus verkaufen in 10 Schritten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baugenehmigung und Nachweise über Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan hinzu.

Ist ein Energieausweis beim Verkauf Pflicht?

Ja, in der Regel muss beim Verkauf ein gültiger Energieausweis vorliegen und Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Baudenkmäler.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Beim zuständigen Grundbuchamt. Als Eigentümer können Sie ihn selbst beantragen oder Ihren Makler bzw. Notar mit einer Vollmacht beauftragen.

Muss der Verwalter dem Verkauf einer Eigentumswohnung zustimmen?

Nur wenn die Teilungserklärung das vorsieht. Das ist allerdings häufig der Fall.